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Persönliche Schutzausrüstung: PSA auswählen & Betrieb ausstatten

Persönliche Schutzausrüstung: PSA auswählen & Betrieb ausstatten

Persönliche Schutzausrüstung schützt vor Gefahren, die sich technisch oder organisatorisch nicht beseitigen lassen. Nach der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 teilen Sie Schutzausrüstung in eine von drei Risikokategorien ein, von geringen Gefahren bis zu Folgen, die tödlich oder irreversibel sind. Je nach Kategorie brauchen Sie mehr oder weniger Prüfung und Unterweisung, bevor die Ausrüstung überhaupt eingesetzt werden darf.

Ohne diese Einteilung im Hinterkopf greifen Sie leicht daneben, denn "Handschutz besorgen" kann je nach Gefährdung ganz unterschiedliche Normen verlangen. Genau diese Verbindung aus Kategorie, Hauptgruppe und Norm entscheidet, ob Ihre Beschäftigten am Ende wirklich passend ausgestattet sind.

  • Erst mit der Gefährdungsbeurteilung legen Sie fest, welche Kategorie und Norm an Ihrem Arbeitsplatz gilt.

  • Sechs Hauptgruppen decken Kopf, Augen, Atemwege, Hände, Körper und Füße ab.

  • Der Arbeitgeber muss erforderliche PSA grundsätzlich kostenlos bereitstellen.

  • Für Kategorie III schreibt die PSA-Benutzungsverordnung zusätzlich praktische Übungen vor.

Was unterscheidet die PSA-Kategorien I, II und III?

Die Kategorie bestimmt, wie streng die Prüfung ausfällt und welche Unterweisung Sie Ihren Beschäftigten schulden. Kategorie I deckt nur geringfügige Risiken ab, die der Träger selbst gut einschätzen kann, Kategorie III dagegen Gefahren mit tödlichen oder nicht mehr umkehrbaren Folgen. Dazwischen liegt Kategorie II für mittlere Risiken, die weder trivial noch existenzbedrohend sind.

Für Kategorie I genügt dem Hersteller die interne Fertigungskontrolle, ganz ohne externe Prüfstelle. Gartenhandschuhe oder einfache Sonnenbrillen fallen darunter, weil ein Nutzer die Gefahr selbst erkennt und die Folgen im Zweifel gering bleiben. Kategorie III dagegen verlangt eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle plus laufende Fertigungsüberwachung, zum Beispiel bei Atemschutzmasken. Genauso streng geregelt sind Chemikalienschutz, Absturzsicherung und der Schnittschutz bei Kettensägenarbeiten.

Für PSA der Kategorie III reicht die jährliche Unterweisung allein nicht aus. Bei Atemschutzgeräten schreibt die PSA-Benutzungsverordnung zusätzlich praktische Übungen vor, die Ihre Beschäftigten regelmäßig wiederholen müssen. Genauso verpflichtend ist das bei Absturzsicherung oder der Rettung aus Höhen und Tiefen.

Welchen Kopf-, Augen- und Atemschutz braucht Ihr Betrieb?

Kopfschutz ist nicht gleich Kopfschutz: Ein Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 fängt herabfallende Gegenstände ab, eine Anstoßkappe nach EN 812 schützt dagegen nur vor dem Anstoßen an festen Hindernissen. Eine Anstoßkappe ersetzt niemals den Industrieschutzhelm, wenn tatsächlich Absturz- oder Fallgefahr durch Gegenstände besteht. Diese Verwechslung passiert in der Praxis häufiger, als man denkt, gerade bei Wartungsarbeiten in niedrigen Räumen.

Wenn Ihre Gefährdungsbeurteilung Kopfstöße statt fallende Lasten zeigt, reicht die leichtere Anstoßkappe. Bei Bauarbeiten, Lagerlogistik oder Arbeiten unter Kränen brauchen Sie dagegen den geprüften Industriehelm. Passende Modelle mit den nötigen Normen finden Sie in unserem KASK-Helm-Sortiment, sortiert nach Einsatzbereich.

Augen- und Gesichtsschutz wird nach DIN EN 166 geprüft. Die Kennzeichnung zeigt die mechanische Festigkeit über die Kürzel S, F, B oder A und ordnet die Sehschärfe in Güteklassen von 1 bis 3 ein. Für Schweißarbeiten gilt zusätzlich DIN EN 175, weil Lichtbogen und Funkenflug andere Anforderungen stellen als mechanische Stöße.

Atemschutz folgt einer eigenen Normenfamilie. Vollmasken laufen unter EN 136, Halb- und Viertelmasken unter EN 140, Partikelfilter unter EN 143. Filtrierende Halbmasken kennen Sie vermutlich als FFP1, FFP2 oder FFP3 nach EN 149, gestaffelt nach der Rückhalteleistung gegen Feinstaub und Partikel.

Welche Normen gelten für Handschutz, Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe?

Handschutz richtet sich nach der Gefährdungsart, nicht nach dem Material allein. Mechanische Risiken prüft EN 388 in den Kategorien Abrieb, Schnitt, Weiterreißen und Durchstich, thermische Risiken deckt EN 407 ab. Gegen Chemikalien und Mikroorganismen gilt EN ISO 374, für Schweißerhandschuhe zusätzlich EN 12477.

Für Arbeiten unter Spannung reichen diese mechanischen Normen allein nicht aus, weil dort die elektrische Isolierung zählt. Details zu Klassen und Prüfintervallen lesen Sie im Beitrag zu Elektriker-Handschuhen bis 1000 Volt.

Schutzkleidung im Sinne der DGUV Regel 112-189 schützt Rumpf, Arme und Beine vor schädigenden Einwirkungen. Dazu zählen mechanische, thermische, chemische und elektrische Gefährdungen ebenso wie Nässe, Wind und Fahrzeugverkehr, wenn Warnkleidung gefragt ist. Betriebe mit mehreren Gefährdungen gleichzeitig setzen zunehmend auf Kleidung, die mehrere dieser Schutzfunktionen in einem Teil kombiniert, wie im Ratgeber zu Multinorm-Arbeitskleidung beschrieben.

Sicherheitsschuhe nach EN ISO 20345 tragen zwingend eine Zehenschutzkappe, die mindestens 200 Joule aushält, und werden über die Schutzklassen S1 bis S5 oder S7 gekennzeichnet. Berufsschuhe ohne Kappe folgen stattdessen EN ISO 20347 mit O-Klassen und eignen sich nur, wenn die Gefährdungsbeurteilung keinen Stoßschutz an der Zehe verlangt.

Welche Pflichten schreibt die PSA-Benutzungsverordnung Ihrem Betrieb vor?

Technische und organisatorische Schutzmaßnahmen haben immer Vorrang vor persönlicher Schutzausrüstung. Ist PSA wie Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe oder Schutzhandschuhe trotzdem erforderlich, muss der Arbeitgeber sie grundsätzlich kostenlos bereitstellen. Diese Reihenfolge, bekannt als STOP-Prinzip, steht so im Arbeitsschutzgesetz und in der PSA-Benutzungsverordnung.

Welche Maßnahmen wirklich nötig sind, entscheiden Sie als Arbeitgeber auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung nach Paragraf 5 Arbeitsschutzgesetz. Erst wenn Sie technische und organisatorische Möglichkeiten ausgeschöpft haben, wird PSA zur individuellen Schutzmaßnahme für die betroffenen Beschäftigten.

Persönliche Schutzausrüstung ist für den Gebrauch durch eine Person gedacht und muss individuell passen. Eine gemeinsame Nutzung durch mehrere Mitarbeitende ist nur zulässig, wenn Sie Gesundheitsgefahren oder Hygieneprobleme sicher ausschließen können, wie es die PSA-Benutzungsverordnung festlegt. Normale Arbeitskleidung oder Uniformen ohne eigene Schutzfunktion zählen dabei ausdrücklich nicht als PSA.

Die PSA-Benutzungsverordnung wurde zuletzt am 2. Dezember 2024 geändert und gilt seit dem 5. Dezember 2024 in dieser Fassung. Auch die harmonisierten Normen zur EU-Verordnung 2016/425 wurden 2025 durch zwei EU-Durchführungsbeschlüsse aktualisiert, ein Hinweis darauf, dass Sie Ihre Beschaffungsliste regelmäßig gegen den aktuellen Stand prüfen sollten.

Wie führt die Gefährdungsbeurteilung zur passenden Ausstattung am Arbeitsplatz?

Die Gefährdungsbeurteilung liefert die konkrete Antwort auf die Frage, welches PSA-Set an welchem Arbeitsplatz tatsächlich gebraucht wird. Fünf Einsatzszenarien tauchen in der betrieblichen Praxis besonders häufig auf: Elektro, Schweißen, Chemie, Kälte und Höhe. Jedes davon verlangt eine eigene Kombination aus Normen, nicht nur ein einzelnes Produkt.

Elektro: isolierender Hand- und Fußschutz plus Störlichtbogenschutz

Bei Arbeiten unter Spannung reicht ein einzelnes Schutzteil nicht aus. Isolierende Handschuhe, wie im Beitrag zu Elektriker-Handschuhen beschrieben, gehören ebenso dazu wie geprüftes Schuhwerk und, je nach Anlage, Kleidung mit Schutz vor Störlichtbogen. Wer an Schaltanlagen oder Verteilern arbeitet, sollte diese Kombination als geprüftes Gesamtsystem betrachten und nicht Teil für Teil zusammenstellen.

Schweißen: schwer entflammbare Kleidung nach EN ISO 11611

Beim Schweißen ist schwer entflammbare Schutzkleidung nach DIN EN ISO 11611 Pflicht, unterteilt in Klasse 1 für geringe und Klasse 2 für erhebliche Spritzerbildung. Ergänzt wird sie durch Schweißerschutzhandschuhe nach EN 12477, Sicherheitsschuhe mit Stulpen und eine Lederschürze. Gesichts- und Augenschutz gegen Strahlung, Rauch und Metallspritzer rundet das Set ab, wie es auch die DGUV für sicheres Schweißen beschreibt.

Chemie: Schutztypen von flüssigkeitsdicht bis partikeldicht

Chemikalienschutzkleidung wird nach Schutztypen unterschieden. Typ 3 nach EN 14605 ist flüssigkeitsdicht, Typ 4 nach derselben Norm sprühdicht. Typ 5 nach EN 13982 hält Partikel ab, Typ 6 nach EN 13034 bietet nur begrenzten Schutz vor Sprühnebel. Welcher Typ passt, hängt allein davon ab, wie die Chemikalie am Arbeitsplatz tatsächlich auftritt, als Flüssigkeit, Dampf oder feiner Staub.

Kälte: geprüfte Kälteschutzkleidung nach EN 342

Für Arbeiten in Kühlhäusern, im Freien oder in ungeheizten Hallen zählt geprüfte Kälteschutzkleidung nach EN 342 zur Standardausstattung. Sie wirkt am besten im Zusammenspiel mit wetterfester Oberbekleidung, die zusätzlich vor Nässe und Wind schützt.

EN 61482 APC1 und APC2

Störlichtbogenschutz

für Arbeiten an Hochvoltbatterien oder Schaltanlagen

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Höhe: Auffanggurt, Anschlagpunkt und Rettungskonzept

Reichen technische oder organisatorische Maßnahmen bei Absturzgefahr nicht aus, brauchen Sie PSA gegen Absturz. Sie besteht mindestens aus einem Auffanggurt nach EN 361, einem Verbindungsmittel und einem geprüften Anschlagpunkt nach EN 795, wie die BGHM zur Benutzung von PSA gegen Absturz erläutert. Nach einem Sturz darf eine Person laut Praxishinweisen der Berufsgenossenschaften maximal etwa 15 bis 20 Minuten bewegungslos im Gurt hängen, sonst droht ein lebensbedrohliches Hängetrauma. Genau deshalb gehört ein geübtes Rettungskonzept zwingend zu jeder Höhenarbeit dazu, nicht nur der Gurt selbst.

Wo finden Sie die passende PSA im Kolzen-Shop?

Der direkte Weg von der Gefährdungsbeurteilung zum fertigen PSA-Set führt über die passende Produktkategorie, nicht über einzelne Suchtreffer. Kolzen bündelt Kopfschutz, Handschutz, Schutzkleidung und Sicherheitsschuhe jeweils nach Norm und Einsatzbereich sortiert, sodass Sie direkt beim richtigen Zertifikat landen. Das spart Zeit gerade dann, wenn mehrere Arbeitsplätze mit unterschiedlichen Gefährdungen gleichzeitig ausgestattet werden müssen.

Wer bereits weiß, welche Norm und Kategorie gefragt sind, kauft direkt im Shop. Wer bei komplexeren Kombinationen, etwa Störlichtbogenschutz mit ESD-Sicherheitsschuhen oder einem kompletten Elektro-Set, noch unsicher ist, wendet sich am besten direkt an unser Beratungsteam. So stellen Sie sicher, dass jedes Teil zum tatsächlichen Risiko am Arbeitsplatz passt und nicht nur zum Namen der Kategorie.

Vom Gesetzestext zur einsatzbereiten Schutzausrüstung

Die eigentliche Arbeit beginnt nicht beim Bestellen, sondern beim Verknüpfen von drei Ebenen: Kategorie, Norm und tatsächlicher Gefährdung am Arbeitsplatz. Wer diese Verknüpfung einmal sauber für jeden Arbeitsplatz durchdacht hat, muss sie bei der nächsten Ausstattungsrunde nur noch aktualisieren statt neu zu erfinden.

Gerade weil sich Normen und Verordnungen wie 2024 und 2025 gezeigt regelmäßig ändern, lohnt sich ein jährlicher Check der eigenen Beschaffungsliste gegen den aktuellen Stand. Nutzen Sie die nächste fällige Unterweisung als Anlass, PSA-Sets pro Arbeitsplatz durchzugehen und offene Lücken bei Kopf-, Hand-, Körper- oder Fußschutz gezielt zu schließen.

Häufige Fragen zur persönlichen Schutzausrüstung

Muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung immer kostenlos bereitstellen?

Ja, wenn die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass PSA erforderlich ist, muss der Arbeitgeber sie kostenlos zur Verfügung stellen. Das gilt für Schutzkleidung, Sicherheitsschuhe und Schutzhandschuhe gleichermaßen. Die Kosten dürfen nicht auf die Beschäftigten abgewälzt werden.

Darf mehrere Mitarbeitende dieselbe Schutzausrüstung gemeinsam nutzen?

Nein, PSA ist grundsätzlich für den persönlichen Gebrauch durch eine Person bestimmt und muss individuell passen. Eine gemeinschaftliche Nutzung ist nur erlaubt, wenn der Arbeitgeber Gesundheitsgefahren und Hygieneprobleme sicher ausschließt. In der Praxis betrifft das eher seltene Ausnahmefälle, etwa kurzzeitig genutzte Spezialausrüstung.

Wie oft braucht Kategorie III eine praktische Übung statt nur einer Unterweisung?

Für Kategorie III schreibt die PSA-Benutzungsverordnung zusätzlich zur jährlichen Unterweisung praktische Übungen vor, etwa bei Atemschutzgeräten oder PSA gegen Absturz. Wie oft diese Übungen konkret wiederholt werden müssen, legt der Arbeitgeber je nach Einsatzhäufigkeit und Risiko fest. Ohne diese praktische Komponente gilt die Unterweisung als unvollständig.

Was unterscheidet einen Industrieschutzhelm von einer Anstoßkappe?

Ein Industrieschutzhelm nach DIN EN 397 schützt vor herabfallenden Gegenständen und muss entsprechenden Stoßenergien standhalten. Eine Anstoßkappe nach EN 812 schützt dagegen nur vor dem Anstoßen an festen, unbeweglichen Hindernissen. Sie ersetzt den Industrieschutzhelm nicht, wenn tatsächlich Fallgefahr durch Gegenstände besteht.

Wie lange darf jemand nach einem Absturz im Auffanggurt hängen, bevor es gefährlich wird?

Nach einem Sturz in den Auffanggurt darf eine Person laut Praxishinweisen der Berufsgenossenschaften maximal etwa 15 bis 20 Minuten bewegungslos hängen bleiben. Danach droht durch die Blutstauung in den Beinen ein lebensbedrohliches Hängetrauma. Deshalb ist ein geübtes, schnell umsetzbares Rettungskonzept bei jeder Höhenarbeit zwingend vorgeschrieben.

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